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Bewirtschaftungskosten

Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten: umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden können (z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.) und nicht-umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die der Vermieter alleine tragen muss (z.B. Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage).

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