Start > Lexikon > Schuldnerwechsel
Schuldnerwechsel
Beim Verkauf einer Immobilie kann die Finanzierung mitverkauft werden. Der Käufer wird dann zum Schuldner des Darlehens. Ein Schuldnertausch kann nur mit Genehmigung des Darlehensgebers durchgeführt werden. Die Bewilligung erfolgt meist gegen eine einmalige Vergütung von 1 bis 2 % der Restschuldsumme.