Eine Geldleistung, die das Finanzamt im Zuge der Einkommenssteuererklärung für gezahlte vermögenswirksame Leistungen auf einen Sparvertrag (z.B. Bausparvertrag) auszahlt. Die Arbeitnehmersparzulage können sich Arbeitnehmer sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.