Auflassung
Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück bzw. an einer Immobilie erforderliche Einigung des Verkäufers und des Erwerbers. Sie muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einer zuständigen Stelle – zum Beispiel einem Notar – erklärt werden (vgl. § 925 BGB).