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Aufteilungsplan
Eine Bauzeichnung, die von der Baubehörde mit Unterschrift bestätigt wird. Ein solcher Plan muss sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile aufweisen. In der Regel erfolgt eine fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten, durch die Verwechslungen und Irrtümer ausgeschlossen werden sollen.