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Aufwendungshilfen

Öffentliche Zuschüsse oder Darlehen für Eigentümer neu errichteter, eigengenutzter Immobilien. Nach den Bestimmungen des Zweiten Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (II.  WoBauG) sollen diese Geldmittel nach dem Bezug zu einer finanziellen Entlastung beitragen. Sie werden über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Für die Aufwendungshilfen müssen bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen eingehalten werden. Genaue Laufzeiten, Fördersätze und Verteilungskriterien können Sie den aktuellen Wohnungsbauförderungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer entnehmen.

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