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Erbbaurecht

Ein in der Regel zeitlich begrenztes (maximal 99 Jahre) Recht, das einem Bauherrn ermöglicht, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus vereinbarten Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstückes.

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