Werden zugesagte Darlehen oder Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht abgenommen, entsteht dem Kreditinstitut ein Schaden. Diesen muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung ausgleichen.
Werden zugesagte Darlehen oder Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht abgenommen, entsteht dem Kreditinstitut ein Schaden. Diesen muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung ausgleichen.