Bezeichnung für das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Kellerräume oder Garten). Es steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an gemeinschaftlichem Eigentum.
Bezeichnung für das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Kellerräume oder Garten). Es steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an gemeinschaftlichem Eigentum.