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Tilgungssurrogat

Wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird, muss das Darlehen in der Regel endfällig an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Daher muss der Darlehensnehmer für die Tilgungsaussetzung einen Tilgungsersatz – auch Tilgungssurrogat genannt – besparen. Hierfür bieten sich beispielsweise Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds an.

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