Gesetz, mit dem die Arbeitgeber dazu angehalten werden, ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Diese werden durch Gewährung der Arbeitnehmersparzulage je nach Anlageart öffentlich gefördert.
Gesetz, mit dem die Arbeitgeber dazu angehalten werden, ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Diese werden durch Gewährung der Arbeitnehmersparzulage je nach Anlageart öffentlich gefördert.