Wohnungseigentum umfasst einerseits Sondereigentum an einer Eigentumswohnung und andererseits auch den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Wohnungseigentum umfasst einerseits Sondereigentum an einer Eigentumswohnung und andererseits auch den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.