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Riester – Die wichtigsten Fakten

Wie sieht die Riester-Förderung aus?

Bei allen Riesterverträgen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das eingezahlte Kapital in Höhe sämtlicher Einzahlungen und Zulagen zu Beginn der Auszahlphase garantiert zur Verfügung stehen muss.

Riester-Sparer erhalten 175 € Zulage im Jahr.

Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es 185 €, für jedes ab 2008 geborene Kind 300 € pro Jahr.

Wer inklusive Zulagen 4 % des jährlichen Einkommens in den Vertrag einzahlt, bekommt die Förderung voll, ist es weniger nur anteilig.

Riester-Beiträge lassen sich von der Steuer absetzen. In der Auszahlungsphase muss die Zahlung aber versteuert werden.


Die wichtigsten Vertragsformen sind:    

Riester-Zulagen und Steuervorteile sind bei allen Riester-Produkten gleich hoch.

  • Riester-Rentenversicherung

Diese Variante kann für Sie in Betracht kommen, wenn Sie noch ein langes Erwerbsleben vor sich haben und von Ihrem Anbieter eine garantierte Renten-Auszahlung erhalten wollen. Die Riester-Rentenversicherung ist ein eher langfristiges Sparvorhaben.

  • Riester-Banksparplan   

Dieses Modell könnten Sie abschließen, wenn Sie auf geringe Risiken bei geringen Kosten Wert legen. Es ist aber zu bedenken, dass es hier eine niedrigere Rendite gibt. Ein Riester-Banksparplan ist auch dann eine gute Option, wenn die Rente nicht mehr allzu fern ist und Sie sich trotzdem Zulagen und Steuervorteile sichern wollen. Denn Riester-Rentenversicherungen werden von den Anbietern häufig nicht mehr angeboten, wenn Sie das 50. Lebensjahr überschritten haben. Für Riester-Banksparpläne gibt es allerdings nur noch wenige Anbieter.

  • Riester-Fondssparplan  

Dieses Produkt kann für sie das richtige sein, wenn Ihnen eine möglichst hohe Rendite wichtig ist und Sie das damit verbundene Investitionsrisiko nicht scheuen, Bei einer fondsgebundenen Riester-Rente investiert Ihr Anbieter das Kapital in Investmentfonds, zum Beispiel Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds.

  • Riester in der betrieblichen Altersversorgung

Für Riester in der betrieblichen Altersversorgung gibt es drei verschiedene Varianten. Die Art des Vertrags beziehungsweise den Anbieter wählt der Arbeitgeber für Sie aus. Er kann zwischen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds wählen.

  • Wohn-Riester-Bausparvertrag und Wohn-Riester-Darlehensvertrag

Ein Wohn-Riester-Bausparvertrag oder ein Wohn-Riester-Darlehensvertrag kann für Sie sinnvoll sein, wenn Sie ein eigengenutztes Eigenheim kaufen, bauen, entschulden oder barrierefrei umbauen möchten.


Vorteile der Riester-Rente:

  • Zulagen in Höhe von 175 € bis 300 €
  • Riester-Beiträge von der Steuer absetzbar
  • Einzahlung bis 2.100 € im Jahr pfändungssicher
  • Zu Rentenbeginn Einzahlungen und Zulagen garantiert
  • Bis zu 30 % können Sparer zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig entnehmen
  • Staatliche Unterstützung beim Hauskauf durch Wohnriester

Nachteile der Riesterrente:

  • Steuerpflichtig in der Auszahlphase
  • Abschluss- und Verwaltungskosten sind oft hoch
  • Renditechancen überschaubar
  • Aufwendig, da Sparer Eigenbetrag bei Gehaltssprüngen im Blick behalten müssen.
  • Das Geld kann nur für Rente oder für Immobilien genutzt werden.

Wie sind die Aussichten für Riesterverträge:

 Wie geht es mit der Riester-Rente weiter? Das fragen sich viele Menschen.

Im Koalitions­vertrag der drei Regierungs­parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP steht das Riester überarbeitet werden soll. Wie die Riester-Rente der Zukunft aussehen soll und ob es für sie über­haupt eine Zukunft gibt, ist aber noch ungewiss. Sicher ist nur: Für Bestands­kunden, die bereits einen Riester-Vertrag haben, wird es Bestands­schutz geben. Bestands­kunden sollten sich nicht verunsichern lassen.

Um die Reform vorzubereiten, setzte die Bundesregierung Ende 2022 die Fokusgruppe private Altersvorsorge ein.  Das Bundeskabinett hat sich am 26. Juli 2023 mit dem Abschlussbericht der Fokusgruppe befasst. Das Bundesfinanzministerium wird daraufhin nun einen konkreten Reformvorschlag erarbeiten, der die Empfehlungen der Fokusgruppe berücksichtigt. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Jahres 2024 erfolgen.

Wenn wir Sie bei dem Thema Riester beraten können, wenden Sie sich gerne über unsere Kontaktmaske https://meuim.de/kontakt oder direkt telefonisch unter 02581 4581001 an uns.

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