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„Sanierungszwang“ statt „Heizzwang“

„Aus Geldverbrennen wird Geld investieren“

Der Bundesverband Gebäudemodernisierung e.V. (BVGeM e.V.) schreibt in einer Pressemitteilung die energetische Sanierung des eigenen Hauses lässt sich über eingesparte Heizkosten finanzieren.

Ein Aufhänger für diesen Bericht ist, dass in den Medien und sozialen Netzwerken gerade das Wort „Sanierungszwang“ im Zusammenhang mit dem zukünftigen Verbot von Öl- und Gasheizungen umher geistert. Hauseigentümer sind verunsichert und fragen sich, was auf Sie zukommt in den nächsten Jahren. Entschieden scheint hierzu aber der aktuellen politischen Diskussion folgend noch lange nicht alles zu sein.

Was sagen Fachleute vom BVGeM e.V. zum Thema „Sanierungszwang“?

Ronald Meyer, Vorstand des Bundesverband Gebäudemodernisierung BVGeM e.V.: „Letztlich könnte eine große Entlastung auf uns zukommen. Zunächst bei den Heizkosten. Auch durch die Vielzahl der sanierten Gebäude könnte der Sanierungsstau zurückgefahren werden.“ Frank Leonhardt, ebenfalls BVGeM-Vorstand ergänzt: „Zugleich werden die Gebäude zumindest teilweise auch seniorengerecht saniert. Eine weitere große Aufgabe, die in den nächsten Jahren auf uns zukommt. Somit schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe.“

Bisher gab es – wenn man so will – nur den „Heizzwang“, teilt der BVGeM e.V. mit. Schließlich möchten wir es im Winter warm haben. Mit dem „Sanierungszwang“ würde der „Heizzwang“ weitgehend abgeschafft werden.

Die Sanierung der Heizung als „Energiespar-Rente“

Gehen Sie also als Hauseigentümer mit der Sanierung Ihrer Heizung ein gutes Geschäft ein und sorgen Sie somit für eine „Energiespar-Rente“.

Kritiker werden jetzt wahrscheinlich meinen, wenn ein Haus energetisch saniert ist, muss man zwar nicht mehr so viel heizen, aber die Sanierung kostet ja sehr viel Geld.

Der BVGeM setzt in der Pressemitteilung dagegen: Die Sanierung alter Energieverschwender-Häuser kann durch eingesparte Heizkosten nahezu vollständig bezahlt werden. Das Geld wird also so oder so ausgegeben. Mit der Sanierung bekommt man ein saniertes Gebäude quasi ohne Zusatzkosten. So ist der „Sanierungszwang“ letztlich ein Zwang zum Geld sparen und ein Zwang zu „schöner Wohnen“.

Hier mal eine Beispielrechnug

Die energetische Sanierung kostet rund 150.000 € (bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus)

Darlehnslaufzeit von 20 Jahren:

bei darlehnsfinanzierter Sanierung: Zins und Tilgung in Höhe von 6000 bis 7000 € jährlich (unter Abzug von möglichen Zuschüssen)

Wenn wir nun davon ausgehen, dass die Energiepreise wie in den vergangen Jahren weiterhin jährlich um durchschnittlich fünf Prozent steigen

–> dann beträgt die durchschnittliche Heizkosteneinsparung bis 2043 (20-Jahres-Zeitraum) circa 8000 Euro pro Jahr.

Somit ist die energetische Sanierung per se ein gutes Geschäft.

Der BVGeM e.V. kommt zu dem Fazit, dass Hauseigentümer sich nach 21 Jahren die eingesparten Energiekosten zu 100 % in die eigene Tasche stecken. Somit kann man dies „Energiespar-Rente“ nennen, wenn man heute zwischen 50 und 60 Jahre alt ist. Und schöner wohnen ist incl. …!

Förderprogramme in Anspruch nehmen!

Mit Blick auf die doch wesentlichen Kosten einer Gebäudesanierung stehen wir Ihnen gerne für die Fördermittelberatung im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung zur Verfügung. Diverse Zuschuss- und Kreditprogramme erleichtern die finanzielle Tragbarkeit der Sanierungen erheblich.

Die Pressemitteilung vom BVGeM e.V können Sie hier nochmal nachlesen: https://bvgem.de/wp-content/uploads/2023/04/230331_Pressemitteilung_BVGeM.pdf

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