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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Wohnungen in einem Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass die einzelnen Wohneinheiten baulich von den anderen getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.