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Erschließungskosten
Bevor auf einem unbebauten Grundstück gebaut werden kann, muss das Grundstück baureif gemacht werden. Die Kosten, die dabei entstehen, werden Erschließungskosten genannt. Dazu gehören Aufwendungen für den Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege und an die Wasser- und Energieversorgung.