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Gemeinschaftseigentum
Bezieht sich in Bezug auf eine Eigentumswohnung auf die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Dazu gehören alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind wie z.B. Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Eigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten.