Grundbuch
Amtliches Verzeichnis eines Bezirks über alle Grundstücke und deren Eigentümer. Es enthält Informationen über Größe, Nutzungsart, Eigentumsverhältnisse, grundstücksgleiche Rechte sowie Lasten und Beschränkungen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z.B. Käufer) kann ein Grundbuch einsehen. Auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.