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Grundflächenzahl

Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 dürften beispielsweise 40 % des Grundstücks bebaut werden. Die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten sind hierbei mitzurechnen.

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