KONTAKT

Start > Lexikon > Negativbescheinigung

Negativbescheinigung

Gemeinden steht grundsätzlich bei allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, das keiner Eintragung im Grundbuch bedarf. Mit einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass sie dieses Recht nicht ausüben wird.

Sie verwenden einen veralteten Browser. Laden Sie sich hier einen neuen herunter!