KONTAKT

Start > Lexikon > Nichtabnahmeentschädigung

Nichtabnahmeentschädigung

Werden zugesagte Darlehen oder Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht abgenommen, entsteht dem Kreditinstitut ein Schaden. Diesen muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung ausgleichen.

Sie verwenden einen veralteten Browser. Laden Sie sich hier einen neuen herunter!