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Sondereigentum
Durch das Wohnungseigentumsgesetz werden zwei Arten von Sondereigentum unterschieden. Zum einen gibt es das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (= Wohnungseigentum) und zum anderen das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (= Teileigentum).