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Sondernutzungsrecht

Bei Mehrfamilienhäusern werden oftmals Sondernutzungsrechte für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Beispielsweise, wenn Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Auch für Gartenanteile und Kellerräume werden Sondernutzungsrechte vergeben.

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