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Teilungserklärung
Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in verschiedene voneinander getrennte Wohnungen (evtl. auch Gewerbeeinheiten) geteilt wird. Die Teilung wird mit der Anlegung von eigenen Wohnungsteileigentumsgrundbüchern wirksam. Dies ermöglicht, die einzelnen Miteigentumsanteile selbständig zu belasten. Unte andere gibt die Teilungserklärung an, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum sind.