KONTAKT

Start > Lexikon > Tilgungsaussetzung

Tilgungsaussetzung

Darlehensnehmer können anstatt der üblichen monatlichen Tilgungsleistungen auch eine Tilgungsaussetzung vereinbaren. Hierbei werden lediglich die anfallenden Zinsen gezahlt. Als Tilgungsersatz einigen sich beide Vertragspartner auf ein so genanntes Tilgungssurrogat. Dieses wird separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet.

Sie verwenden einen veralteten Browser. Laden Sie sich hier einen neuen herunter!