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Vorfälligkeitsschutz

Mit dem Vorfälligkeitsschutz kann man für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines Zinssaufschlages kann man – sofern die Immobilie verkauft wird – bei Eintritt eines der festgelegten Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

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