KONTAKT

Start > Lexikon > Zuteilung

Zuteilung

Sobald ein Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er zugeteilt – also ausgezahlt – werden. Die Auszahlung erfolgt dann nicht automatisch, sondern muss vom Bausparer aktiv beantragt werden.

Sie verwenden einen veralteten Browser. Laden Sie sich hier einen neuen herunter!