KONTAKT

Start > Lexikon > Grundbuchamt

Grundbuchamt

Abteilung des Amtsgerichts, in der die Grundbücher und Grundakten geführt werden. An das Grundbuchamt muss man sich für Grundbuchauszüge und Einsichten in das Grundbuchamt wenden.

Sie verwenden einen veralteten Browser. Laden Sie sich hier einen neuen herunter!